Kein Aprilscherz sondern eine reale absehbare Veränderung, die zum 01. April 2024 in Kraft treten soll: das Cannabis-Gesetz, das eine Teillegalisierung für den Anbau, Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland beinhaltet. Demenstprechend groß war das Interesse an der Podiumsdiskussion unter dem Titel "Wie gehen wir als Gesellschaft mit Cannabis um? Perspektiven zur aktuellen Diskussion", die am Dienstag, den 19.03.2024 in Kooperation zwischen Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes und dem Martinusforum Aschaffenburg im Saal des Martinushauses stattfand. Knapp 280 Teilnehmer*innen, viele mit fachlichem Hintergrund aus Medizin, Beratung, Justiz, Pädagogik oder Jugendarbeit, nahmen an der Veranstaltung teil.

Auf dem Podium sprachen:

  • Prof. Dr. Dominikus Bönsch (Ärztlicher Direktor des BKH Lohr)
  • Daniel Elsässer (Leiter der Suchtberatungsstelle des Caritasverbandes Aschaffenburg)
  • Dr. Siegfried Schlett (niedergelassener Arzt und Apotheker)

Trotz unterschiedlicher Perspektiven und Erfahrungen, waren sich die Teilnehmer einig, dass es "das falsche Gesetz zur falschen Zeit" sei und dass ein großes Problem auf die Gesellschaft und alle beteiligten Akteure zurolle. Besonders Jugendliche seien unzureichend durch das Gesetz geschützt. Man werde hier wie mit Alkohol erleben, dass das Cannabis als eine neue gesellschaftlich anerkannte Volksdroge zur Normalität wird. Doch der Konsum hat gerade auf die Entwicklung bei jungen Menschen enormen Einfluss und könne Psychosen und weitere psychische Erkrankungen bedingen und verstärken.

Im Bereich des Jugendschutzes und der Prävention war jahrelang verpasst worden, entsprechende Formate zu etablieren. So setzt sich der Caritasverband Aschaffenburg schon seit Längerem für die Einrichtung eines Jugendsuchtberatung für Stadt und Landkreis Aschaffenburg ein. Die Suchtberatung hat aktuell als Zielgruppe nur Erwachsene - das wird auch vom Fördermittelgeber so festgeschrieben.

 

Einen detaillierten Bericht zum Podiumsabend finden Sie im Main-Echo Aschaffenburg vom 21.03.2024


Hintergrund und Zahlen:

  • Mit dem Cannabis-Gesetz erlaubt die Bundesregierung künftig den Besitz von 25 g Cannabis zum Eigengebrauch für einen Erwachsenen.
  • Privat darf jeder drei Hanfpflanzen anbauen.
  • Möglich ist auch die Gründung von Vereinen mit maximal 500 Mitgliedern (sog. Cannabis Social Clubs), an deren Mitglieder monatlich begrenzte Mengen abgegeben werden dürfen.
  • Für Minderjährige bleibt Besitz und Konsum von Cannabis weiterhin verboten.
  • Der Konsum in der Öffentlichkeit ist mit Abstandsregelungen beschränkt, so darf z.B. im Umkreis von 100 Metern beziehungsweise in Sichtweite von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten nicht konsumiert werden.
  • VRegelungen bzgl. Fahrtauglichkeit, Konsum am Arbeitsplatz etc. sind ebenfalls noch unzureichend geklärt

 

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