„Der Entwurf für eine neue kirchlichen Grundordnung vollzieht den von der Caritas angeregten und notwendigen Paradigmenwechsel“, kommentiert Caritas-Präsidentin Eva Maria Welskop-Deffaa die am 30. Mai 2022 veröffentlichte Fassung für eine Reform der kirchlichen Grundordnung.
“An die Stelle individueller Verpflichtungen der Mitarbeitenden in Bezug auf ihre persönliche Lebensführung betont der Entwurf die gemeinsame Verantwortung von Dienstgebern und Mitarbeitenden, das katholische Profil bei der Erbringung ihrer Leistungen sichtbar werden zu lassen”, so Welskop-Deffaa weiter.
Knapp 700.000 der 790.000 Mitarbeitenden der katholischen Kirche, für die die Grundordnung gilt, arbeiten in Einrichtungen und Diensten der Caritas. Der Deutsche Caritasverband hat sich daher seit Jahren für eine zukunftsgerichtete Reform der Grundordnung eingesetzt, die in ihrer jetzigen Form seit 2016 Bestand hat. Das konkretisierte sich zuletzt in den “Zehn Zusagen für Mitarbeitende”, die der Caritasrat im Frühjahr veröffentlicht hat. Alle Träger sind aufgefordert, diese Zusagen als Selbstverpflichtung zu zeichnen. Darin bekennen sich die Caritas-Arbeitgeber unter anderem zu fairen Arbeitsbedingungen, einer konsequenten Fehlerkultur sowie zur Unterstützung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in persönlichen Krisen.
Zentrale Aussage ist, dass Caritas für Vielfalt steht und deshalb eine Mitarbeit unabhängig von Herkunft, geschlechtlicher Identität und Religion möglich ist. “Diese Überzeugung lesen wir auch im Entwurf der Grundordnung: Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen ist eine Bereicherung, heißt es dort. Wir erhoffen uns, dass die Gremien der Bischofskonferenz sich im nun folgenden Entscheidungsprozess einmütig hinter diese Aussage stellen”, so Caritas-Präsidentin Welskop-Deffaa. Mit der Veröffentlichung des Entwurfs initiiert die Deutsche Bischofskonferenz einen für die verbandliche Caritas elementaren Diskussions- und Beteiligungsprozess.
Die zuständigen Gremien der Caritas werden sich mit dem Vorschlag zur reformierten Grundordnung im Juli auseinandersetzen und in den weiteren Beratungsprozess einbringen. Ziel muss sein, einen breiten Konsens unter den Mitgliedern der Deutschen Bischofskonferenz zu erzielen, um bis Ende des Jahres zur Verabschiedung einer neuen Grundordnung zu kommen.
Mehr Informationen
Mehr Informationen zu den 10 Zusagen finden Sie hier, zum Thema Arbeiten bei der Caritas lesen Sie hier mehr. Den Entwurf für eine Reform der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ finden Sie auf der Webseite der Deutschen Bischofskonferenz. Die Grundordnung ist das Regelwerk, das die Arbeitsbedingungen zwischen der katholischen Kirche und ihren Mitarbeitenden regelt.
Quelle: caritas.de