Liebe Besucher*innen dieser Unterseite, Interessierte und Engagierte!
Die Situation in der Ukraine ist extrem belastend. Viele Menschen sind geschockt, zugleich erleben wir eine große Hilfsbereitschaft – in der Ukraine, in den Nachbarländern und bei uns in Deutschland. Die Spendenaufrufe von Caritas international werden seit Beginn des Krieges oft geteilt, die Spendenbereitschaft ist enorm und es hat sich gezeigt, dass die finanzielle Hilfe nach wie vor eine direkte und zielgerichtete Hilfe ist! Immer häufiger kommen Fragen von Bürger*innen, die Geflüchteten in Deutschland und gezielt bei uns in Stadt und Landkreis Aschaffenburg helfen wollen.
Dazu haben wir einige Informationen vorbereitet, die Sie gerne nutzen können.
Im Caritasverband Aschaffenburg selbst werden derzeit zentral keine Hilfsgüter und Sachspenden angenommen.
In unserer Kleiderkammer werden jedoch derzeit gezielt einige Dinge benötigt:
- Saisonale Kinderkleidung, Schuhe, Erstlingsausstattung
- Saisonale Damenbekleidung, Schuhe, Schwangerschaftskleidung
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die große Solidarität!
#DasMachenWirGemeinsam
Die Folgenden Informationen sind keinesfalls abschließend zu verstehen, sondern sollen nur eine erste Orientierung bieten.
Die Vorgaben und Informationen ändern sich derzeit häufig. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Allgemeine Informationen
Informationen des Bundesministeriums des Inneren:
Link
InfoPortal germany4ukraine des Bundesinnenministeriums
Link
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Link
Auswärtiges Amt:
Link
Flüchtlingsrat Bayern:
Link
Der Informationsverbund Asyl und Migration (ein Projekt der BAGFW-Verbände mit dem UNHCR, Amnesty International und Pro Asyl) stellt vertrauenswürdige Informationen und Links von Behörden und Organisationen auf Bundes- und Landesebene zusammen.
Der Mediendienst Integration bietet in einem Dossier aktuelle Zahlen und Fakten zur den Flüchtlingsbewegungen aus der Ukraine
UNHCR bietet auf seinen Help-Pages Informationen zu Hotlines, Grenzübertrittspunkten und Unterstützungsmöglichkeiten in der Ukraine und den Nachbarstaaten:
o Ukraine: UNHCR Ukraine - Help for refugees and asylum-seekers
o Ungarn: UNHCR Hungary - Help for refugees and asylum-seekers
o Polen: UNHCR Poland - Help for refugees and asylum-seekers
o Slovakei: UNHCR Slovakia - Help for refugees and asylum-seekers
Aktuelle Informationen zu Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen von Geflüchteten aus der Ukraine auf den seiten von Tacheles
Auf der Tachelesseite sind wieder mal aktuelle Informationen zum Aufenthalts- und Sozialrecht Geflüchteter aus der Ukraine. Die EU hat am 4. März 2022 den Beschluss zur Anwendung der sog. Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Diese wurde in Deutschland in § 24 des Aufenthaltsgesetzes umgesetzt. Danach wird eine „Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz“ von i.d.R. einem Jahr erteilt, die bis zu max. 3 Jahren verlängert werden kann. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG haben gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylbLG Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Umfassende Infos auf der Tachelesseite: https://t1p.de/98mz
Eine nachvollziehbarer Überblick über die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen des § 24 AufenthG finden Sie hier: https://t1p.de/bh20v
"Ich habe jemanden aufgenommen. Wie verfahre ich weiter?"
Seitens der EU-Kommission wurde am 03.03.2022 die „EU-Massenzustromsrichtlinie“ aktiviert, um die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine zu vereinfachen. In Deutschland wird eine Aufnahme auf Basis dieser Richtlinie durch einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG umgesetzt. Die Personen müssen kein individuelles Asylverfahren durchlaufen!
Für die Unterbringung von Geflüchteten sind als erstes die Bundesländer zuständig, welche die Aufgabe an die Kommunen übertragen, d.h. Stadt und Landkreis Aschaffenburg - je nach Ankunft/Aufenhalt.
Menschen, die hier bei Freunden unterkommen können, haben sich umgehend beim zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgerservicebüro anzumelden.
Stadt Aschaffenburg
Landkreis Aschaffenburg
Wer als Geflüchteter aus der Ukraine nach Deutschland kommt und nicht bei Bekannten eine Unterkunft findet, kann sich an die jeweiligen Ausländerbehörden melden.
Informationen und Ansprechpartner in der Stadt Aschaffenburg
Sonderseite der Stadt Aschaffenburg
GEFLÜCHTETE BITTE IM BÜRGERSERVICEBÜRO REGISTRIEREN
Die meisten geflüchteten Menschen aus der Ukraine haben bisher Polen und Rumänien aufgenommen. Aber auch in der Stadt Aschaffenburg sind über private Wege schon vereinzelt Ukrainer angekommen. In jedem Fall sollten geflüchtete Ukrainer, welche in Aschaffenburg unterkommen, sich im Bürgerservicebüro anmelden und dann einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis stellen.
Das Antragsformular "Erstantrag Aufenthaltstitel" ist hier zu finden.
TERMINE FÜR DAS BÜRGERSERVICEBÜRO: AM RATHAUSEINGANG ERHALTEN SIE EINEN ZETTEL MIT EINEM TERMIN. KOMMEN SIE DANN BITTE ZUR ENTSPRECHENDEN UHRZEIT INS FOYER DES SITZUNGSSAALGEBÄUDES, DIREKT NEBEN DEM RATHAUS.
BEFRISTETE AUFENTHALTS- UND ARBEITSERLAUBNIS
Nach der Massenzustromrichtline der EU müssen Ukraine-Flüchtlinge kein langwieriges Asylverfahren durchlaufen, sondern bekommen sofort eine befristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).
Stadt Aschaffenburg:
Amt für soziale Leistungen
Dalbergstr. 15
63739 Aschaffenburg
Tel. 06021/330 1453
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Informationen und Ansprechpartner für den Landkreis Aschaffenburg
Sonderseite des Landkreises Aschaffenburg
Ich habe eine geflüchtete Person mit ukrainischer Staatsangehörigkeit bei mir aufgenommen. / Ich bin aus der Ukraine geflüchtet. Was muss ich tun?
Wichtig ist, dass die geflüchtete Person einwohnermelderechtlich bei der Gemeinde registriert wird. Eine Wohnungsgeberauskunft wird hierfür ausnahmsweise nicht benötigt. Wenden Sie sich dafür bitte an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde, in der Sie wohnen.
Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und brauche Geld. Was muss ich tun?
Zuerst müssen Sie bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, einwohnermelderechtlich registriert werden. Daraufhin registriert Sie die Ausländerbehörde automatisch ohne Ihr persönliches Erscheinen aufgrund Ihrer bei der Gemeinde angegebenen Daten. Nach der ausländerrechtlichen Registrierung besteht dann die Möglichkeit Asylsozialleistungen zu beantragen. Hierfür müssen Sie einen Antrag stellen und diese drei Formulare (Antrag, Schweigepflichtentbindung, Vermögenserklärung) vollständig ausfüllen. Die ausgefüllten Formulare schicken Sie bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Ich bin krank, habe jedoch kein Geld. Wer kommt für die Kosten einer Krankenbehandlung auf?
Wenn Sie bereits registriert sind, können Sie einen Antrag auf Asylsozialleistungen stellen. Die Kosten der Krankenbehandlung werden dann übernommen. Füllen Sie hierzu diese Formulare (Antrag, Schweigepflichtentbindung, Vermögenserklärung) vollständig aus und schicken sie an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. In Notfällen wenden Sie sich bitte direkt ans Klinikum oder rufen den Notdienst.
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG besteht Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG).
Landkreis Aschaffenburg:
Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich Soziales, Senioren und Asylbewerberleistungen
Bayernstraße 18
63739 Aschaffenburg
Telefon: 06021/394-851
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Deutschkurse und Arbeiten
Deutschkurse in Aschaffenburg: Link
Integrations- und Berufsbezogene Sprachkurse in Aschaffenburg: Link
Ich suche eine Arbeitsstelle in Deutschland. Wo kann ich mich bewerben?
- Es gibt zahlreiche Plattformen, auf denen Stellen speziell für Personen angeboten werden, die aus der Ukraine geflüchtet sind:
- Online Plattform sprungbrett into work für geflüchtete Menschen aus der Ukraine (Aufgesetzt von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Innen- sowie Arbeitsministerium und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit)
Ich möchte in Deutschland arbeiten und habe eine konkrete Arbeitsstelle in Aussicht. Was muss ich tun?
- Sie müssen einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen. Diesen erhalten Sie z. B. beim Einwohnermeldeamt in der Gemeinde, in der Sie wohnen, an der Infostelle des Landratsamts Aschaffenburg oder im Rathaus Aschaffenburg. Neben dem Antrag und einer Kopie des Reisepasses oder der ID Card benötigen wir noch eine Bestätigung Ihres zukünftigen Arbeitgebers (ausgeübter Beruf, Tätigkeitsbeginn), dass er Sie einstellen will. Dann wird eine "Fiktionsbescheinigung" ausgestellt auf der Ihnen die Erwerbstätigkeit erlaubt wird. Diese muss persönlich – nach Terminvereinbarung – in der Ausländerbehörde unter Vorlage Ihres Reisepasses / Ihrer ID Card abgeholt werden.
Wichtiger Hinweis: Wenn Sie einen Antrag auf Asylbewerberleistungen gestellt haben, sind Sie verpflichtet, jede Arbeitsaufnahme (Erzielung von Erwerbseinkommen) zu melden!
Schule und Freizeitbeschäftigung
Um ein Kind in der Stadt Aschaffenburg für die Schule anzumelden, müssen Sie dieses Formular ausfüllen und ans Rathaus senden.
An den Schulen in der Stadt Aschaffenburg werden pädagogische Willkommensgruppen eingerichtet, die dazu dienen, den Kindern und Jugendlichen ein gutes Ankommen zu ermöglichen und sie auf den deutschen Schulunterricht vorzubereiten. Im Anschluss daran erhalten Sie dann eine Schule zugewiesen.
Sie haben Fragen zu den Willkommengruppen? Schicken Sie diese an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Im Landkreis Aschaffenburg nutzen Sie bitte dieses Formular.
Spenden
Viele Menschen zeigen sich solidarisch und möchten helfen. So werden in privaten Initiativen Kleidung, Lebensmittel, Medikamente oder Spielsachen gesammelt.
Es wird zugleich immer wieder darauf hingewiesen: wer Geld spenden kann und möchte, sollte dies tun! Geldspenden können am schnellsten und zielgerichtet verwendet werden.
Caritas International
IBAN: DE88 6602 0500 0202 0202 02
BIC: BFSWDE33KRL
Bank für Sozialwirtschaft Karlsruhe
Link
Aktionsbündnis Katastrophenhilfe
Commerzbank
IBAN: DE65 100 400 600 100 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Link
Wer den Geflüchteten in Stadt und Landkreis Aschaffenburg helfen möchte, kann dem Caritasverband Gutscheinkarten für Drogerien und Lebensmittelmärkte bringen.
Wir geben die Karten direkt weiter, so dass Dinge des täglichen Bedarfs und Hygieneartikel gekauft werden können.
Beratung
Die Angebote der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und der Jugendmigrationsdienste (JMD) stehen Geflüchteten aus der Ukraine zur Verfügung.
MBE der AWO: hier geht's zur Website
MBE der Diakonie: hier geht's zur Website
JMD Aschaffenburg: hier geht's zur Website
Flüchtlings- und Integrationsberatung der Caritas Aschaffenburg: hier geht's zur Website
Orientierungshilfen für Eltern
Der Bayerische Erziehungsratgeber (BAER) hat für Eltern und Erziehungsberechtigte hilfreiche Informationen zusammengestellt:
Mit Kindern über den Krieg in der Ukraine sprechen
BAER: Auflistung kindgerecht aufbereiteter Nachrichten zum Thema Krieg und Frieden.
Mit Kindern über angstmachende Bilder sprechen
BAER: Wie man mit Kindern über brutale und angstmachende Bilder spricht.
Wenn Nachrichten Angst machen
BAER: Wie man mit Kindern über schlimme Nachrichten spricht und worauf man achten sollte.
Fake News erkennen
BAER: Die Arten von Falschmeldungen und wie man Jugendliche im Erkennen von Fake News schult.
Verschwörungen in Sozialen Medien
BAER: Verschwörungen: Wer und warum Personen daran glauben und wie man Jugendliche über Verschwörungen aufklärt.
Weitere Links:
Caritas informiert
- Hier gibt es einen Live-Ticker zu den Entwicklungen und Hilfen des Deutschen Caritasverbandes
- regelmäßig werden die FAQs auf caritas.de und caritas-international.de aktualisiert. Wie kann ich Menschen aus der Ukraine helfen?
- Die Ukraine-Hotline Bayern der Caritas ist Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr und Samstag und Sonntag von 10 bis 14 Uhr zu erreichen.
Telephon: +49-89/54497199
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Dort bekommen sie etwa Informationen über die richtigen Ansprechpartner und Institutionen in Bayern, z.B. wenn sie Kontakt zu Ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen, sie Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen, sie nahestehenden Personen vor Ort in der Ukraine oder den Nachbarstaaten helfen möchten oder sie vor Ort in Bayern Unterstützung leisten möchten (bspw. beim Erstkontakt mit Flüchtlingen, Dolmetschen, Bereitstellung von Wohnraum, etc.). - Auf www.caritas.de ist eine Hilfebörse zur Unterstützung von Geflüchteten Menschen aus der Ukraine aufgebaut. Ziel ist es, auf einer Deutschland-Karte verschiedene Hilfegesuche und Anlaufstellen abzubilden, an die sich Hilfs- und Spendenwillige wenden können. Von denen gibt es sehr viele, wie Ihr sicherlich auch merkt, und sie sind nicht immer mit den Strukturen der Caritas vertraut bzw. viele haben den Impuls, erstmal bei caritas.de "anzuklopfen". Die Deutschland-Karte wird aktuell unter www.caritas.de/ukraine-helfen sowie unter www.caritas.de/hilfeboerse-ukraine aufzufinden
Sie wollen helfen?
Sprachvermittler
Menschen, die ukrainisch oder russisch sprechen und daher sprachvermittelnd helfen können und möchten, können sich gerne melden
Landkreis Aschaffenburg:
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Stadt Aschaffenburg:
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Wohnraum
Menschen, die Räumlichkeiten bereitstellen können, um Menschen unterzubringen, melden sich bitte bei:
Landkreis Aschaffenburg:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 06021 394-7010 (Diese Rufnummer ist ausschließlich hierfür geeignet). Insbesondere ausländerrechtliche Fragen können hier nicht beantwortet werden.
Stadt Aschaffenburg:
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Ehrenamtliche Unterstützung
Die Ehrenamtsagentur „Aschaffenburg aktiv!“ sammelt derzeit auch alle Angebote von Menschen, die sich in irgendeiner Form einbringen möchten.
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Link
Auch unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! können sich weitere Engagierte melden.