Sie befinden sich in Deutschland im Asylverfahren.
Das heißt, dass Deutschland prüft, ob Sie überhaupt hierbleiben dürfen oder zurück in ein anderes europäisches Land oder Ihr Heimatland müssen. Dieses Verfahren ist kompliziert. Bei uns werden Sie dazu unabhängig beraten.
Zu diesen Fragen beraten wir Sie:
- Was ist das Asylverfahren und wie läuft es ab?
- Ich brauche jemanden der mir die Briefe vom BAMF, meinem Rechtsanwalt oder Verwaltungsgericht erklärt.
- Muss ich zurück in ein anderes europäisches Land?
- Ich habe einen Interviewtermin bekommen? Ich möchte mich darauf vorbereiten lassen.
- Ich habe eine negative Entscheidung bekommen und soll Deutschland verlassen. Was kann ich tun?
- Ich benötige einen Rechtsanwalt.
- Mir sind schlimme Dinge in meinem Land oder auf der Flucht passiert. Das belastet mich. Ich möchte mit jemandem vertraulich darüber sprechen.
- Ich bin krank und kann in meinem Heimatland nicht behandelt werden.
- Ich habe auf der Flucht viele Dinge gehört was man tun muss, um in Deutschland bleiben zu können. Stimmt das was mir erzählt wurde?
Die Beratung ist kostenlos, unabhängig und vertraulich.
AVB für Stadt und Landkreis Aschaffenburg
Der Caritasverband Aschaffenburg – Stadt und Landkreis e.V. berät Ratsuchende und Schutzsuchende im Asylverfahren mit zwei Mitarbeitenden im Martinushaus Aschaffenburg (Treibgasse 26, 63739 Aschaffenburg, im Erdgeschoss auf einem Stockwerk mit der Flüchtlings- und Integrationsberatung).
Die Beratung steht für Geflüchtete aus Stadt und Landkreis Aschaffenburg offen.
Die Gespräche erfolgen in einem geschützten Rahmen, man nimmt sich die erforderliche Zeit für die Ratsuchenden und steht in engem Austausch mit weiteren zu vermittelnden Hilfsangeboten. Bei Bedarf werden Sprachmittler und geprüfte Dolmetscher in die Beratung eingebunden.
Die AVB hebt sich thematisch klar ab von der landesgeförderten Flüchtlings- und Integrationsberatung (FIB) ab, doch erfolgt zu sozialrechtlichen und integrativen Themenschwerpunkten eine Vernetzung und Weiterleitung an die Kolleg*innen der FIB.
Bitte beachten Sie:
ohne Termin kann eine ausführliche und umfassende Beratung nicht immer angeboten werden.
Termine für Beratungen können über die Mailadresse avb@caritas-aschaffenburg.de vereinbart werden.
Hintergrund
Seit 2023 wurde bundesweit an mehreren hundert Standorten die Asylverfahrensberatung (AVB) gem. § 12a AsylG in Trägerschaft von freien Trägern (Wohlfahrtspflege und Nichtregierungsorganisationen) eingerichtet. Der Bund fördert auch in den Folgejahren diese behördenunabhängige, ergebnisoffene, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung.
Bis zum Jahr 2022 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Informationsangebot für Asylsuchende vorgehalten, das sich ebenfalls AVB nannte, anders als die verbandliche Beratung aber keine rechtliche Einzelfallberatung umfasste.
Rechtsgrundlagen:
Die Asylverfahrensberatung ist ein Kernelement rechtsstaatlichen Handelns und verankert in Artikel 19ff der EU-Verfahrensrichtlinie (R2013/32). Sie ist ein von behördlich-hoheitlichen Instanzen unabhängiges, spezialisiertes Arbeitsgebiet der Flüchtlingsarbeit. Die Asylverfahrensberatung unterstützt Asylantragsteller*innen darin, das Asylverfahren hinreichend zu verstehen, um sachgerecht und selbstverantwortlich handeln und entscheiden zu können.
Asylverfahrensberatung steht Geflüchteten ab Äußerung des Schutzersuchens und bis zum rechtskräftigen Abschluss des Asylklageverfahrens zur Verfügung; außerdem werden Personen zum Asylfolgeverfahren, Widerrufs- und Rücknahmeverfahren beraten. Die Beratung wird deshalb sowohl in Aufnahmeeinrichtungen des Landes angeboten als auch in Aschaffenburg für bereits zugewiesene Asylantragstellende.
Die gesetzliche Grundlage ist § 12a AsylG:
12a AsylG Asylverfahrensberatung
(1) Der Bund fördert eine behördenunabhängige, unentgeltliche, individuelle und freiwillige Asylverfahrensberatung.
(2) Die Asylverfahrensberatung umfasst Auskünfte zum Verfahren und kann nach Maßgabe des Rechtsdienstleistungsgesetzes auch Rechtsdienstleistungen zum Gegenstand haben. Die Beratung berücksichtigt die besonderen Umstände des Ausländers, insbesondere, ob dieser besondere Verfahrensgarantien oder besondere Garantien bei der Aufnahme benötigt. Die Beratung soll möglichst bereits vor der Anhörung erfolgen und kann bis zum unanfechtbaren Abschluss des Asylverfahrens durchgeführt werden.
(3) Die Träger der Asylverfahrensberatung übermitteln dem Bundesamt und der obersten Landesbehörde oder der von der obersten Landesbehörde bestimmten Stelle personenbezogene Daten, die darauf hinweisen, dass der Ausländer besondere Verfahrensgarantien benötigt oder besondere Bedürfnisse bei der Aufnahme hat, wenn der Ausländer in die Übermittlung der Daten eingewilligt hat. Die Daten dürfen nur zu diesen Zwecken verwendet werden und sind danach unverzüglich zu löschen.“
Ziel:
Die AVB informiert und unterstützt die Antragssteller*innen zu ihren Rechten und Mitwirkungspflichten im Verfahren – unter besonderer Beachtung der EU-Aufnahmerichtlinie, somit an der Schnittstelle zur Unterbringung und Versorgung in Landesverantwortung. Durch Information und individuelle Beratung, insbesondere in Vor- und Nachbereitung der Anhörung, fördert sie, dass Asylbewerber*innen eine Grundorientierung im Asyl- und Aufnahmeverfahren erhalten, sie vermittelt und berät zu behördlichen Anforderungen und erläutert auch die Begründung für die Ablehnung von Asylanträgen.
Tätigkeitsbeschreibung:
- Schwerpunkt: Vorbereitung auf die Anhörung beim BAMF, Nachbereitung, Hinweise auf Rechte und Mitwirkungspflichten im Verfahren
- Unterstützung bei der Beschaffung von Dokumenten und Attesten, z.B. bei Krankheiten
- Unterstützung bei der Identifizierung von Vulnerabilitäten gem. EU-VerfahrensRL und EU-AufnahmeRL, Weiterleitung von Hinweisen auf Vulnerabilitäten an BAMF und Landesbehörden (traumatisierte und psychisch kranke Flüchtlinge; unbegleitete minderjährige Flüchtlinge; schwer erkrankte Menschen; Menschen mit Behinderungen; Folteropfer; Opfer von geschlechtsspezifischer Verfolgung; Betroffene von physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt; Alleinreisende, alleinerziehende oder schwangere Frauen; LGBTI-Flüchtlinge; Opfer von Menschenhandel)
- Verweisberatung an Fachberatungsstellen, z.B. Frauenberatungsstellen, Beratung für Opfer von Menschenhandel etc.
- Infos zu Handlungsmöglichkeiten bei Ablehnung des Asylantrages, Einschätzung zu Chancen in Bezug auf das Asylverfahren
- Unterstützung bei der Suche nach rechtsanwaltlichem Beistand und bei Klagen
- Informationen/Unterstützung zum Asylverfahren inklusive Dublinverfahren
Rahmenbedingungen:
- Die Beratung erfolgt im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), hier insbes. § 8 RDG. Den Mitarbeitenden der freien Wohlfahrtspflege [u.a.] ist die unentgeltliche Rechtsdienstleistung erlaubt. Sie müssen durch eine*n Volljurist*in geschult, angeleitet und fortgebildet werden. Dies erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms AVB. Für die Einholung personenbezogener Daten ist die Vorlage einer Einverständniserklärung der Klient*innen erforderlich.
- Es bedarf mithin einer klar erkennbar personellen, institutionellen und räumlichen Trennung der unabhängigen Asylverfahrensberatung von behördlichen Stellen.